Reglement Entschädigung

1 Tourenleiter/Tourenleiterinnen

1.1     Anrecht auf Tourenleiter-Entschädigung haben Organisatoren von Ski- und Schneeschuhtouren, Wanderungen, Berg- und Trekkingtouren

1.2     Die Auslagen des Tourenleiters/der Tourenleiterin für die Vorbereitung und Durchführung einer Tour werden von den Tourenteilnehmern übernommen.
Folgende Spesen werden vergütet:
–  Organisationsbeitrag
–  Fahr- und Reisespesen
–  Hüttentaxen und Halbpension (ohne Getränke)

1.3     Die Entschädigung beträgt in der Regel Fr. 5.- pro Person und Tag.
Der Tourenleiter/die Tourenleiterin ist ermächtigt, diesen Betrag (bei hohen Kosten und beschränkter Teilnehmerzahl) zu erhöhen.
Der Tourenleiter/die Tourenleiterin ist ermächtigt, diesen Betrag (bei geringen Kosten und grosser Teilnehmerzahl) herabzusetzen.

1.4     Gäste bezahlen zusätzlich den gleichen Betrag (siehe 1.3) z.Hd. der Vereinskasse. Mitglieder anderer Naturfreundesektionen sind von diesem Zuschlag befreit.

1.5     Der Betrag für die Entschädigung wird wenn möglich in der Programmausschreibung festgelegt

2 Weitere Entschädigungen

Materialverwalter (nur wenn nicht Vorstandsmitglied): Fr. 30.- pro Jahr

Hausdienst Sonnenberg: Fr. 25.- pro Tag

Diese Kosten werden von der Vereinskasse getragen

Die Höhe der Entschädigungen werden an der GV angepasst, auf Antrag des Vorstandes oder von Mitgliedern.

Disem Reglement wurde an der GV vom 6. Mai 2022 zugestimmt.

Eschenbach, den 6.Mai 2022

Für den Vorstand:
Präsident, Franz Greber

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